{"id":839,"date":"2022-07-07T15:05:10","date_gmt":"2022-07-07T15:05:10","guid":{"rendered":"http:\/\/folienpool.de\/?page_id=839"},"modified":"2022-07-07T15:10:07","modified_gmt":"2022-07-07T15:10:07","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/folienpool.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"839\" class=\"elementor elementor-839\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6a5fe0c elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"6a5fe0c\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-127b502\" data-id=\"127b502\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b64a361 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b64a361\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\n<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b80f575 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b80f575\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h4><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/h4><p><strong>\u00a0(1)\u00a0<\/strong>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Weinmann GmbH &#8211; \u00a0Unternehmensbereich Trend Pool, Frankenstr. 6, 63776 M\u00f6mbris (im Folgenden: Verwender) und ihren Kunden (im Folgenden: Kunde), in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verwender nur an, wenn er ausdr\u00fccklich schriftlich deren Geltung zustimmt.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Absatz 1 BGB. Entsprechend richtet sich auch das Angebot des Verwenders nur an diese Personengruppe.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 2 Zustandekommen des Vertrages<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Die Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Berechnungen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 \u00fcberlassen werden, an denen sich der Verwender das Eigentums- und Urheberrechte vorbeh\u00e4lt.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Eine schriftliche oder telefonische Bestellung wird vom Verwender als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB angesehen, welches er innerhalb von zwei Wochen annehmen kann. Die Annahme durch den Verwender kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung), per Telefax oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erkl\u00e4rt werden. Sollte die Annahmeerkl\u00e4rung des Verwenders inhaltlich vom Angebot abweichen, kommt hierdurch kein Vertrag zustande, sondern stellt ein neues Angebot nach \u00a7 150 Abs. 2 BGB dar.<br \/><br \/><span id=\"versand\"><strong>(3)<\/strong><\/span>\u00a0Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Kunden ist der zumindest in Textform geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verwenders vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Angaben des Verwenders zur Kaufsache (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Toleranzen und technische Daten), sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Kaufsache. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p><h4><strong>\u00a7 3 Lieferung, Versandkosten, Online-Rechnung<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen vom Verwender durchgef\u00fchrt werden, \u00fcbernimmt der Verwender die zus\u00e4tzlichen Portokosten.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Angaben \u00fcber die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte der Verwender dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Der Verwender kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden \u2013 vom Kunden eine Verl\u00e4ngerung der Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung der der Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verwender gegen\u00fcber nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Falls der Verwender ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Verwenders seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt, ist der Verwender dem Kunden gegen\u00fcber zum R\u00fccktritt berechtigt. Dieses Recht zum R\u00fccktritt besteht jedoch nur dann, wenn der Verwender mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Verwender den Kunden unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren, dass die bestellte Ware nicht verf\u00fcgbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.<br \/><br \/><strong>(5)<\/strong>\u00a0Falls der Verwender an der Erf\u00fcllung seiner Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, und h\u00f6here Gewalt, die den Verwender oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und der Verwender diese auch mit der nach den Umst\u00e4nden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hier\u00fcber wird der Verwender den Kunden unverz\u00fcglich informieren. Die gesetzlichen Anspr\u00fcche des Kunden bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/><br \/><strong>(6)<\/strong>\u00a0Die Versandkosten tr\u00e4gt der Kunde. Die Kosten bestimmen sich nach der jeweils gew\u00e4hlten Versandart und werden im Vertrag gesondert genannt.<br \/><br \/><strong>(7)<\/strong>\u00a0Der Kunde erh\u00e4lt eine Rechnung \u00fcber den im Rahmen der Bestellung von ihm angegeben E-Mail Postfach als PDF-Dokument. W\u00fcnscht der Kunde eine Rechnung in Papierform, hat er dies bei der Bestellung gesondert anzugeben. F\u00fcr die \u00dcbersendung einer Rechnung in Papierform berechnet der Verwender eine Bearbeitungspauschale in H\u00f6he von 1,45 Euro zzgl. der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 4 Gefahr\u00fcbergang beim Versendungskauf<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf\u00fcllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tr\u00e4gt, oder ob der Verwender noch andere Leistungen \u00fcbernommen hat.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden \u00fcber, an dem die Ware versandbereit ist und der Verwender dies dem Kunden angezeigt hat.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist der Verwender berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnet der Verwender eine pauschale Entsch\u00e4digung i.H.v. 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. \u2013 mangels einer Lieferfrist \u2013 mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und der gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entsch\u00e4digung, K\u00fcndigung) bleiben unber\u00fchrt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldanspr\u00fcche des Verwenders anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 5 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Der Verwender beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor (Vorbehaltsware). Der Kunde hat den Verwender von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen sowie sonstigen Beeintr\u00e4chtigungen seines Eigentums unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat dem Verwender alle Sch\u00e4den und Kosten zu ersetzen, die durch einen Versto\u00df gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsma\u00dfnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verh\u00e4lt sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verwenders nicht nachkommt, kann der Verwender nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zur\u00fccknahme der Ware oder Pf\u00e4ndung durch den Verwender liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versandkosten tr\u00e4gt der Kunde. Der Verwender ist nach R\u00fcckerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf Verbindlichkeiten des Kunden, abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an den Verwender in H\u00f6he des mit ihm vereinbarten Faktura-Betrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung wird vom Verwender bereits jetzt angenommen. Diese Abtretung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Sache ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verwenders, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt davon unber\u00fchrt. Er verpflichtet sich jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.<br \/><br \/><span id=\"zahlung\"><strong>(3)<\/strong><\/span>\u00a0Der Verwender verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag des Verwenders. In diesem Falle setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verwender geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet wird, erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verwender anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr den Verwender verwahrt. Der Kunde tritt dem Verwender solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindungen der Vorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck eines Dritten erwachsen. Diese Abtretung nimmt der Verwender schon mit Vertragsschluss an.<\/p><h4><strong>\u00a7 6 Preise, Bezahlung, Aufrechnung<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der Kunde.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlie\u00dflich auf das im Rahmen der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. vom Verwender genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zul\u00e4ssig. Ansonsten sind Zahlungen in voller H\u00f6he des Rechnungsbetrages ohne Abzug zu leisten.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss f\u00e4llig.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Die Forderungen des Verwenders k\u00f6nnen nur mit einer von ihm unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung des Kunden aufgerechnet werden.<br \/><br \/><strong>(5)<\/strong>\u00a0Der Verwender ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verwenders durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 7 M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine ihm gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht schriftlich und unverz\u00fcglich nachgekommen ist.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Der Verwender wird f\u00fcr M\u00e4ngel, die bei Gefahr\u00fcbergang vorhanden sind, w\u00e4hrend einer Gew\u00e4hrleistungsfrist von zw\u00f6lf Monaten einstehen. Hierbei steht dem Verwender das Wahlrecht der Nacherf\u00fcllungsart (Beseitigung des Mangels oder Neulieferung der Kaufsache) zu. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verwender urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tr\u00e4gt der Verwender, wenn tats\u00e4chlich ein von ihm zu vertretender Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Verwender die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Der Verwender haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf nat\u00fcrlicher Abnutzung, normalem Verschlei\u00df, unsachgem\u00e4\u00dfem Gebrauch, Pflegefehler, ungeeigneter Betriebsmittel, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung und fahrl\u00e4ssigem Verhalten des Kunden, sowie Brand, Blitzschlag oder Explosion beruhen.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Die M\u00e4ngelhaftung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit.<br \/><br \/><strong>(5)<\/strong>\u00a0Sch\u00e4den an der Kaufsache, die durch ihre unsachgem\u00e4\u00dfe Benutzung entstehen stellen keinen Sachmangel dar. Hierbei wird zwingend auf die Produktbeschreibung des jeweiligen Produkts hingewiesen. Sollte der Verwender f\u00fcr dieses Produkt im eigenen Namen eine Garantie erkl\u00e4rt haben, entf\u00e4llt diese im vorgenannten Fall.<br \/><br \/><strong>(6)<\/strong>\u00a0Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 8 Haftung<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Der Verwender haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln, bei \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie f\u00fcr K\u00f6rpersch\u00e4den.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0F\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, haftet der Verwender nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Sch\u00e4den aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von dem Verwender ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verwenders.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<br \/><br \/><strong>(4)<\/strong>\u00a0Soweit der Verwender technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unber\u00fchrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbes. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1,71 Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b72 BGB).<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden gem. \u00a7 8 Abs. 1 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren jedoch ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<br \/>\u00a0<\/p><h4><strong>\u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/strong><\/h4><p><strong>(1)<\/strong>\u00a0F\u00fcr die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<br \/><br \/><strong>(2)<\/strong>\u00a0Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gesch\u00e4ftssitz des Verwenders.<br \/><br \/><strong>(3)<\/strong>\u00a0Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein\/werden oder ein L\u00fccke enthalten, so bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt, beziehungsweise diese L\u00fccke ausf\u00fcllt.<br \/><br \/><strong>M\u00f6mbris, den 22.10.2019<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich \u00a0(1)\u00a0Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Weinmann GmbH &#8211; \u00a0Unternehmensbereich Trend Pool, Frankenstr. 6, 63776 M\u00f6mbris (im Folgenden: Verwender) und ihren Kunden (im Folgenden: Kunde), in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. 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